Haftung

versteht man im engeren Sinne das Unterworfensein eines Bürgers (Rechtssubjekts) unter den Vollstreckungszugriff des Staates. In einem weiteren Sinn bezeichnet Haftung die Übernahme eines Schadens durch einen anderen als den unmittelbar Betroffenen, also die Verpflichtung zum Schadensersatz (Haftpflicht).

  • Vollstreckungszugriff
    Unser Staat bindet seine Staatsgewalt an das Recht. Somit hat ausschließlich der Staat das Recht und die Befugnis, seinen Strafanspruch durchzusetzen oder privatrechtliche Ansprüche Dritter gegenüber einem verpflichteten Rechtssubjekt zu vollstrecken.

Die Idee der Staatsgewalt sieht vor, dass die Angehörigen eines Gemeinwesens darauf verzichten, Gewalt (z. B. Selbstjustiz) auszuüben, d. h. tatsächliche oder vermeintliche Rechte und Ansprüche durch individuelle Ausübung von Zwang durchzusetzen. Vielmehr übertragen sie deren Schutz und Durchsetzung ganz auf die staatlichen Justiz- und Exekutivorgane; also an Gerichte beziehungsweise Polizei und Verwaltung.

  • Haftung zum Schadenersatz Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Lebens- und Rechtsgütern. Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich des messbaren Schadens.

 

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