Steuern/Abgaben

ist der Oberbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge.

Der Arbeitgeber berechnet bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer (§19 EStG) vom Bruttolohn, hält sie ein und führt diese an das zuständige Finanzamt ab. Sie beziehen ein hohes Einkommen doch die Abgaben bestimmen was am Ende verbleibt also auf dem Konto Ihnen gutgeschireben wird.

Die Einkommensteuer ( ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Unser Staat sieht auch Steuerermäßigungen vor.

§ 34 EStG Außerordentliche Einkünfte durch Anwendung der Fünftelregelung oder des halben Steuersatzes
§ 34c EStG Ausländische Steuern auf ausländische Einkünfte durch Anrechnung auf die deutsche Einkommensteuer
§ 34g EStG Parteispenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen: Ermäßigung in Höhe von 50% der Zuwendung, höchstens aber um 825 Euro bzw. 1.650 Euro (Alleinstehende bzw. Verheiratete)
§ 35 EStG Kürzung der Einkommensteuer um das 3,8-fache des festgesetzten Gewerbesteuer-Steuermessbetrages
§ 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für bestimmte haushaltsnahe Leistungen (Beschäftigungsverhältnisse und bei Dienstleistungen)

 

Bei der Unternehmensbesteuerung wird zwischen Kapital- und Personengesellschaften unterschieden. Die Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer, während bei den Personengesellschaften das Einkommensteuergesetz Anwendung findet.

Die Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung bezeichnet den im Sozialgesetzbuch (SGB) normierten grundsätzlichen Versicherungszwang und das Zustandekommen der Versicherung kraft Gesetzes. Entsprechende Regelungen gibt es für alle Zweige der Sozialversicherung (SV) :

Arbeitslosenversicherung (ALV)
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Pflegeversicherung (PV)
Deutsche Rentenversicherung (RV)
Gesetzliche Unfallversicherung (UV)

Die Sozialversicherung ist eine staatlich eng geregelte Vorsorge für wichtige Risiken des Daseins, die von selbstverwalteten Versicherungsträgern organisiert wird.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören alle Entgelte aus der Nutzungsüberlassung von (Geld-)Kapital, das heißt die Früchte aus der Kapitalnutzung. Es kommt nicht auf die Bezeichnung der Nutzungsentgelte an, sondern ausschließlich auf deren wirtschaftlichen Gehalt als Gegenleistung für die Nutzung fremden Geldkapitals. Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und , wer Kirchgänger ist, zahlt zudem noch
Kirchensteuer.

Sie fragen nach dem fehlenden Puzzle-Steinchen Ack68.de-Mehrwertagenturin Ihrem Konzept? Wie wichtig ist Ihnen die Sicherung der finanziellen Risiken oder finanzielle Beständigkeit? Möglicherweise können wir Ihnen helfen! Rufen Sie uns an +49 (0) 2159 5324792 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@ack68.de

ACK68 Albrecht Kroschinsky, pfiffige inviduelle Anlagekonzepte, Gelvenweg 7, 40670 Meerbusch

Start