Altersversorgung


Die meisten Menschen benützen ihre Jugend, um ihr Alter zu ruinieren.
(Jean de la Bruyère)

Bereits heute sichert die gesetzliche  Altersrente für viele Menschen nicht einmal das Existenzminimum. Dringend angeraten wird ein verstärktes Eigensparen (=> Sparen ist Verzicht auf kurzfristigen Konsum) sein.  Vielfach werden dabei das sinkende gesetzliche Rentenniveau, die höhere eigene Lebenserwartung, die Steuern sowie Abgaben und die Inflation noch immer ungenügend berücksichtigt.

Die laufende Rente bemisst den Betrag, der nötig ist, um den für Sie schon gewohnten Lebensstandard unverändert fortführen zu können.

Viele fragen: Wie viel Kapital ist zu sammeln, um im Rentenalter (???) ein laufendes Ersatzeinkommen zu gewährleisten? Sie entscheiden  selbst, wie hoch der Betrag ist.

Die Experten empfehlen Ihnen, Ihre (Alters) -Vorsorge mit unterschiedlichen Bausteinen anzustreben. Ein Baustein, das bekannteste, ist der Erwerb eines Anspruchs auf eine Leistung.  Dabei gilt, so früh wie irgend möglich zu starten!

Ein Anspruch zu erwerben, ist keine Vermögensbildung.
Anwartschaften sind – z.B. durch Beitragszahlung – erworbene Werte, die bis zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung Ihrem Vorsorgeunternehmen gehören. Ihr „verschenktes“  Geld wird teilweise in einer(Deckungs-)Rückstellung eingebracht, um damit die garantierte Versicherungssumme bis zum Vertragsablauf zu erwirtschaften. Daraus erhalten Sie im Rentenalter eine monatliche Vorsorge ausgezahlt. Die Vertragskonditionen bestimmen die Bedingungen Ihres Vorsorgeunternehmens und dessen wirtschaftlichen Substanz.

Die Vorsorge kann in eine dauerhafte monatliche Rente oder in einer Einmalzahlung ausgezahlt werden. Erst mit dem Eingang  der Zahlung wird jetzt aus einer Verbindlichkeit für Sie ein Vermögenswert.

Fragen Sie sich:

Wie viele Jahre wollen Sie Ihr gesamtes Kapital ausschließlich in Verbindlichkeiten anlegen?

Worst Case: Ihr Vorsorgeunternehmen wird von der Aufsichtsbehörde aufgegeben. Bis dahin dürfen alle Maßnahmen erfolgen, wie Bestandsübertragung, Änderung der Geschäftsgrundlagen, Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung etc.) Wenn das alles unzureichend ist, wird der Antrag auf Insolvenz erteilt. Ist das möglich? Ja, es gibt eine gesetzliche Grundlage hierfür.

Was nun?

Wann investieren Sie in Vermögenswerte? Ihr Ziel sollte es sein, mit Ihrer Anlage kein Geld zu verlieren und wenn möglich eher zu mehren. Wann beginnen Sie?

Fazit: Der Staat fordert, fördert seine Bürger.

Dennoch kein Staat verschenkt irgendetwas. Er verlangt immer einen Gegenwert. Direkt oder indirekt, sofort oder später. Steuerersparnisse oder Zuschüsse werden später mit Zinsen wieder fällig, wenn auch die  Steuer dann einen anderen Namen führt.

Gesetzliche Rente

gibt es seit 1889 und wurde von Otto von Bismarck im Rahmen der Einführung des Sozialversicherungssystems ins Leben gerufen. Sie beruht auf einem Generationenvertrag. Jeder Arbeitnehmer, von dessen Arbeitslohn Pflichtbeiträge abzuführen sind, Arbeitgeber,  die für Ihre Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil entrichten, und freiwillig Versicherte (wie z.B. Selbständige) finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner. Dies ist ein Umlageverfahren.

Fazit: Andere, die noch im aktiven Arbeitsleben schaffen zahlen Ihre Rente!

Wo viele und hohe Beiträge geleistet werden, sind die Rentenkassen voll, es können Renten und -steigerungen gezahlt werden. Seit einigen Jahren, sind die Beschäftigungszahlen rückläufig, mit vielen Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Geringverdienenden sowie Selbständige, versiegt der Strom der Beiträge in die Rentenkassen.

Gleichzeitig steigen die Zahlen der Rentner. Viele gingen lange Zeit sehr früh in den Ruhestand und erreichen gleichzeitig auch ein immer höheres Alter.

Noch immer geht die Gesetzgebung davon aus, dass der Generationenvertrag auch in Zukunft funktionieren wird, allerdings mit weniger Leistung und höheren Beiträgen. Inzwischen wird seitens der Rententräger immerhin auf die notwendige eigene finanzielle Basis hingewiesen.

Diagnose: Die Gesetzliche Rente sichert Ihnen allenfalls ein Minimum knapp über der Grundsicherung der Sozialhilfe.

Betriebliche Altersversorgung

Es handelt sich um Versorgungsleistungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität oder Tod zugesagt werden. Die Finanzierung kann wahlweise durch den Arbeitgeber als freiwillige Leistung erfolgen oder bedingt durch Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag erfolgen oder Arbeitnehmer nimmt die Entgeltumwandlung in Anspruch.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist der Arbeitgeber verantwortlich für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages und der Abführung von Beiträgen.

Fazit: Der Arbeitgeber handelt für Sie (dem Arbeitnehmer) und berücksichtigt Ihre berechtigten Interessen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist verständlicherweise an einen Arbeitsvertrag gekoppelt. Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig (d.h. vor Eintritt des Leistungsfalls) aus dem Unternehmen aus, bleibt ihm jedoch die Anwartschaft auf die Leistung erhalten, soweit die gesetzliche Frist auf Unverfallbarkeit erfüllt ist.

Diese betriebliche Altersvorsorge ist bei der Finanzierung mit Steuervorteilen gekoppelt und es gibt verschiedene Durchführungswege:

Die Betriebsrente (Direktzusage)

Arbeitgeber bildet Rückstellungen; frei in der Art der Geldanlage, schließen das Risiko der Insolvenz über (Rückdeckungsversicherung) Pensionsversicherungsverein aus.

Die Unterstützungskasse

Arbeitgeber haftet für zugesagten Leistungen (Subsidiärhaftung), Beiträge finanziert Arbeitgeber selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern, Unterstützungskasse wickelt für den Arbeitgeber die betrieblichen Altersvorsorge ab,  Ausgaben sind Betriebsausgaben,  wo und wie Unterstützungskassen das eingezahlte Kapital investieren, ist ihnen freigestellt, deshalb  schließen Arbeitgeber das Risiko der Insolvenz über  Pensionsversicherungsverein aus (Rückdeckungsversicherung).

Die Pensionskasse
freie Wahl der Finanzierung,  Arbeitgeber bestimmt die Pensionskasse, Pensionskasse sichert die Vorsorgerisiken und stehen auch in der Haftung, bieten eine Garantieverzinsung (ab 01.01.2012:  1,75% für Neuabschluss). Anlagevorschriften seitens  der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für anvertrautes Kapital, bei Insolvenz ist der Arbeitgeber in der Haftung, Beiträge des Arbeitnehmers sind steuerfrei und sozialabgabenfrei.

Die Direktversicherung
Arbeitgeber bestimmt das Lebensversicherungsunternehmen, Abschluss der Direktversicherung auf das Leben und zugunsten des Arbeitsnehmers ab, verwaltet den Vertrag, bietet eine Garantieverzinsung 1,75% für Neuabschluss). Anlagevorschriften seitens  der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für anvertrautes Kapital, bei Insolvenz ist der Arbeitgeber in der Haftung, Beiträge des Arbeitnehmers sind steuerfrei.

Die Pensionsfonds

erstmals in der Geschichte der betrieblichen Altersversorgung wurde mit dem Altersvermögensgesetzes (Anfang 2002) auch ein anderer Strategieansatz zugelassen. Die ausschließliche Einlage in Aktien (siehe Pensionsfonds unter Sachwerten). Arbeitgeber bestimmt die Pensionsfonds (PF), PF sichert die Vorsorgerisiken und stehen auch in der Haftung, bieten eine Garantieverzinsung 1,75% für Neuabschluss. Anlagevorschriften seitens  der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für anvertrautes Kapital, bei Insolvenz ist der Arbeitgeber in der Haftung, Beiträge des Arbeitnehmers sind steuerfrei

 

Fazit: Die Betriebliche Rente gleicht die Kürzungen der Rentenanpassungen aus und dient als Puffer zu dem vom Einzelnen wirklich gewollten Rentenbeitrag dar.

Die staatlich private Rente

Bei den vorgenannten Rentenmodellen spielten das Arbeitseinkommen bzw. -verhältnisses zum Arbeitgeber eine zentrale Rolle.

Jetzt wollen Sie Fragen beantworten: Wie viel bin ich es Wert im Rentenalter einen festgelegten Betrag X zu bekommen? Und dann die Frage: Wer hilft neben meinem eigenen Beitrag mit?

Seit 2002 fördert  der Staat mit steuerlichen Vorteilen, bestimmten Bedingungen und speziellen Vertragstypen, nämlich Riester- und Rürop-Verträgen, die Vorsorgebemühungen seiner Bürger. Ziel dieser Maßnahmen ist, gemeinsam anschieben vorzusorgen sowie selbst mehr zu tun. Wiederum soll die künftige Rente die Grundsicherung ergänzen.

Zur Erinnerung:  Mit der Rentenreform  2001/2002 wurde das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert.

Die Riester-Rente

ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten  geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Vorgesehen für Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Versicherer  sichern die Vorsorgerisiken und stehen auch in der Haftung, bieten eine Garantieverzinsung 1,75% für Neuabschluss.

Die Rürop (Basis-) Rente

vorgesehen für alle, die freiwillig rentenversichert sind, alle Pflichtversicherten einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (wie zum Beispiel für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) und Selbständige, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Die Versicherer sichern die Vorsorgerisiken und stehen auch in der Haftung, bieten eine Garantieverzinsung 1,75% für Neuabschluss.

Freiwillige Altersvorsorge

Eine private Lebens und Rentenversicherung ist eine Kombination aus Risikovorsorge und Kapitalbildung (Sparvertrag). Der Beitrag teilt sich in drei Töpfe auf:

  1. Aus dem Risikoanteil aller Versicherten werden die Versicherungsleistungen im Todesfall erbracht.
  2. Im Kostenanteil sind alle Kosten enthalten, die für die Vertragsführung entstehen, die sich aus dem Verwaltungs- und Abschlusskosten ergeben.
  3. Der Sparanteil garantiert die vereinbarte Versicherungsleistung im Erlebensfall. Dieser Beitragsanteil (in Regel ca. 60% der eingezahlten Beitrages) wird mit einem garantierten Zinssatz vermehrt. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag mit welchem Zinssatz verbindlich gerechnet wird.

Die Ansprüche aller Vertragsinhaber sind im Sicherungsvermögen geführt und getrennt vom übrigen Vermögen des Versicherungsunternehmens. Die Ansprüche der Versicherungsinhaber, obwohl untereinander gleich, rangieren damit vor allen anderen Gläubigern soweit Mittel im Sicherungsvermögen enthalten sind. Die Höhe des Sicherungsvermögens richtet sich nach dem § 66 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

Sollte bis zum vereinbarten Ablauftermin keines der versicherten Ereignisse eintreten, verfallen die ersten beiden Beitragsteile.

Entgegen der verbreiteter Ansicht wird der Grantiezins nur auf den Sparanteil bezahlt. Der Garantiezins beträgt 1,75% für Neuabschlüsse.

Neben diesen Zahlungsversprechen sind Sie an den „Überschüssen“, Ihres Versicherers beteiligt. Wie hoch diese sind, lesen Sie jedes Jahr in den Mitteilungen Ihres Versicherers. Diese werden, wenn am Auszahlungszeitpunkt vorhanden, zusätzlich die Leistung erhöhen.

In der Entwicklung des Garantiezinses und der am Kapitalmarkt üblichen „Rendite“, für die fast 30 Jahre sind Aussagen möglich, was Sie zu erwarten haben.

Die anhaltende Niedrigzinsphase der Kapitalmarktzinsen führt zu einer abschmelzenden Überschussbeteiligung der Versicherer.

Da die Gesamtverzinsung, nur auf den Sparanteil angerechnet wird, relativiert sich die oft noch hoch anzusehende Verzinsung von 3,90 – 4,40%. Denn umgerechnet auf den monatlichen Sparbeitrag bleibt oft weniger als 3% übrig. Darin sind weder die noch eventuell anfallenden Steuern und die nachlassende Kaufkraft (Inflation) keinesfalls eingerechnet. Unter diesen Bedingungen rechnet sich diese Anlageart keinesfalls mehr für den stabilen Aufbau einer Altersvorsorge.

Wollen Sie sich den Worst Case hinsteuern?
Welche Zusätze sind in Ihren Vertrag noch eingebaut?
Was gibt es für Möglichkeiten beim Ausstieg?
Wie sehen die Alternativen aus?

Alle Versicherer bieten Ihnen in finanziellen Notlagen oder wenn Sie sich von dem Vertrag trennen wollen vor der Kündigung viele Alternativen an, um eine Stornierung abzuwenden:

  1. Stundung der Beiträge ( Nachzahlung zu festen Termin)
  2. Verlängerung der Laufzeit (der Beitrag wird niedriger)
  3. Beitragsreduzierung (Verkleinerung Leistung)
  4. Beitragsfreistellung (Versicherungsschutz entfällt für bestimmte Zeit)
  5. Aufnahme eines Policendarlehns (Beleihung Sparanteil gegen Zins und Tilgung)
  6. Auszahlung der Überschüsse (garantierte Überschüsse werden gegen Beitrag verrechnet)
  7. Kündigung des Vertrages (Rückkaufswert abzüglich Kosten)

Eine fortlaufende Analyse Ihrer bestehen Verträgen ist nötig, um trendige Entwicklungen (positiv oder negativ) auf der Zeitachse aufzudecken. Mit dieser Kontrolle kann rechtzeitig eventuell drohende Lücken erkannt und mögliche Maßnahme ergriffen werden.

Fazit: Der Gesetzgeber erwartet von Ihnen Vertragserfüllung.  Eine vorzeitige Löschung führt zu finanziellen Einbußen.

Altersvorsorge Fonds (AS-Fonds)

sind eine seit April 1998 in Deutschland zugelassene Form von offene Investmentfonds, die speziell für die Altersvorsorge aufgelegt sind.

Neben diesen Renten als Einkommen sollte daran gedacht werden, daß auch die Ausgaben im Rentenalter eine Größe sind, die mit verschiedenen Maßnahmen senkend beeinflusst werden können.

Selbstgenutzes Eigentum

das mietfreie Wohnen im Alter entlastet Ihre Ausgabenseite und ermöglicht Ihnen mehr von Ihrer Rente zu behalten.

Fazit: Sie zahlen Entgelte für langlebige Wirtschaftsgüter um dauerhaft von der freien Nutzung zu profitieren!

Viel Cleverer ist der, der künftig oder bereits jetzt (passives Einkommen) neben dem Berufs-Einkommen erwirtschaftet.

Sie fragen nach dem fehlenden Puzzle-Steinchen Ack68.de-Mehrwertagenturin Ihrem Konzept? Wie viel Prozent Ihrer freien Mittel (Cashflow) wollen Sie für die Vorsorge zahlen? Wie wichtig ist Ihnen die Sicherung der finanziellen Risiken oder finanzielle Beständigkeit? Möglicherweise können wir Ihnen helfen! Rufen Sie uns an +49 (0) 2159 5324792 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@ack68.de

ACK68 Albrecht Kroschinsky, pfiffige inviduelle Anlagekonzepte, Gelvenweg 7, 40670 Meerbusch

 

 

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