Eigentum-Hypothek

ist ein auf Kredit finanzierte selbstgenutze Immobilie, die langfristig Mietkosten als Quelle für die Vermögensbildung nutzt.

Angehende Eigentümer sollten auf Lage, Substanz und Wiederverkaufswert achten. Eine abbezahlte Immobilie spart Mietkosten, die rund ein Drittel der Netto-Einnahmen eines Rentnerhaushalts ausmachen.

Dem Kreditgeber haftet der Eigentümer, unabhängig von der im Grundbuch eingetragenen Summe, stets nur in der Höhe, in welcher die Forderung (noch) besteht. Bis zur Tilgung des letzten Cent arbeitet der Eigentümer für den Gläubiger.

Die Eigentümer-Generation nach dem Zweiten Weltkrieg kauften nur soviel ein, was der Geldbeutel hergab, um einen ausgeglichen Haushalt zu ereichen.  Leben auf Pump galt als verpönt.  Zwar nahmen Eigentümer auch damals Hypothekenkredite in Anspruch doch die Schuldner wollten diese Kredite so schnell wie möglich tilgen. Eine dauernde Verschuldung sollte die Ausnahme bleiben für den Fall, dass durch eine Krise der Arbeitsplatz unsicher oder gefährdet wird.

Der Wandel kam schleichend. Das trügerische Selbstvertrauen, man könne jederzeit damit aufhören, vernebelt den klaren Blick für Zahlen. Man nimmt einen Kredit auf, kauft das Haus und wartet auf steigende Preise. Immobilien werden immer häufiger als Spekulationsobjekt betrachtet. 

Sie geben sich sorglos der Sucht Leben auf Kredit hin. Vielerorts prangern Privatinsolvenzen diesen Missbrauch an, unverstanden sind die Signale.  Dabei übersehen viele Eigentümer, dass durch die langsame Tilgung die Laufzeit beeinflusst wird, so Ihre Kreditgeber über einen langen Zeitraum die Zinsen einnehmen und damit einher

eine lange Abhängigkeit über ein gesichertes Schuldner-Einkommen besteht.

Krisen sind seitens des Schuldners in der Laufzeit ausgeblendet.

Für  die Gebrauchsüberlassung dieser Sache wird Zeit sowie  Zahlung von Geld nötig sein, um die Forderung durch Tilgung aufzulösen.

 Fakt ist eine Wohnung gehört zu den unverzichtbaren Grundbedürfnissen jeder Verbrauchsgemeinschaft, weil die Menschen dem Erfrieren entkommen wollen.

 

Die Eigentums-Hypothek schafft über eine feste Vertragslaufzeit eine bestimmte Entgeldhöhe, indem Zins und Tilgung eingerechnet sind,  für das Wohnen. Die ausstehende Forderung verringert sich um die Tilgung. 

Nur wenn diese Verpflichtung unerfüllt bleibt, kann der Hypothek-Gläubiger gegen den Eigentümer auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück klagen. Der Eigentümer kann sich bei der Bestellung der Hypothek auch der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Dann kann der Gläubiger, wenn die Forderung unausgeglichen ist, Befriedigung aus dem Grundstück, notfalls durch Zwangsversteigerung, verlangen.

 

 

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