Vertragliche Risikobegrenzung

Vertragliche Risikobegrenzung

Die Risiken können auf andere Vertragspartner übertragen werden. Die Kosten dieser Möglichkeit sind schwer zu ermitteln, da der Vertragspartner dafür bei den Vertragsbedingungen zugeständnisse erwartet.

Garantie

Ein gutes Geschäft entsteht nur dann, wenn Kunde und Verkäufer gleichermaßen profitieren. Eine mangelnder Erfolg dann hat die Arbeitsleistung keinen Wert. Damit werben meist die „Geld-zurück-Garantien“ . Lassen Sie solche Verträge sorgfältig prüfen!

Die Garantie ist aber kein Recht auf Erstattung des investierten Kapitals. Es gibt die Kaufkosten in Höhe des Ausgabeaufschlages zurück, falls der Kunde unzufrieden ist – das allerdings nur bei Käufen bis zu einen bestimmten Termin und erst nach einer langen Haltedauer. Eine Kapitalgarantie ist erst zum Ende der Laufzeit gegeben.

Fazit: Wer beim Vermögensaufbau oder mit seinem Altersvorsorgeprodukt schief liegt, der hat unwiederbringlich eine hohe Summe in den Sand gesetzt und viel verloren – da spielt auch die Rückerstattung einer Kaufgebühr keine Rolle mehr.

Sie fragen nach dem fehlenden Puzzle-Steinchen Ack68.de-Mehrwertagenturin Ihrem Konzept? Wie wichtig ist Ihnen die Sicherung der finanziellen Risiken oder finanzielle Beständigkeit? Möglicherweise können wir Ihnen helfen! Rufen Sie uns an +49 (0) 2159 5324792 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@ack68.de

ACK68 Albrecht Kroschinsky, pfiffige inviduelle Anlagekonzepte, Gelvenweg 7, 40670 Meerbusch

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