Faule Kredite

Die Bafin definiert einen Kredit seit dem Jahr 2009 als notleidend, wenn

  • dieser in Verzug geraten ist oder
  • wertberichtigt wurde.

Notleidende Kredite (auch Non-performing Loans, Problemkredite, toxische Kredite[1] oder umgangssprachlich „Faule Kredite“) sind Kredite, bei denen die Rückzahlung ungewiss ist. In Deutschland werden hierunter sowohl wertberichtigte Kredite als auch in Zahlungsverzug geratene Kredite bezeichnet.


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