Faule Kredite
Die Bafin definiert einen Kredit seit dem Jahr 2009 als notleidend, wenn
- dieser in Verzug geraten ist oder
- wertberichtigt wurde.
Notleidende Kredite (auch Non-performing Loans, Problemkredite, toxische Kredite[1] oder umgangssprachlich „Faule Kredite“) sind Kredite, bei denen die Rückzahlung ungewiss ist. In Deutschland werden hierunter sowohl wertberichtigte Kredite als auch in Zahlungsverzug geratene Kredite bezeichnet.